Allgemeine Geschäftsbedingungen der inoWRX UG (haftungsbeschränkt)

I. GELTUNG UND AGBS UNSERER KUNDEN

1. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Dem Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner (Kunden und/oder Lieferanten) sind nur gültig, wenn wir schriftlich ihrer Geltung zustimmen. Wenn unser Vertragspartner (Kunde und/oder Lieferant) damit nicht einverstanden ist, muss er uns unverzüglich schriftlich darauf hinweisen.

II. VERTRAGSANBAHNUNG UND VERTRAG

1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Vertrag abgeschlossen wurde, die Bestellung des Kunden durch uns schriftlich bestätigt wird oder wir mit der Ausführung begonnen haben.
3. Von uns dem Kunden vorvertraglich überlassene Gegenstände (z.B. Kataloge, Handbücher, Hardware, Software, Designkonzepte) sind unser geistiges Eigentum; sie dürfen nicht vervielfältigt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wenn kein Vertrag zustande kommt, sind sie zurück zu geben und zu löschen und dürfen nicht benutzt werden.
4. Vorleistungen (einschließlich Kostenvoranschlag, Recherche, Consulting und Entwurf), die wir im Rahmen eines Angebotes auf Wunsch des Kunden erbringen, können wir dem Kunden in Rechnung stellen, auch wenn es nicht zu einem Vertrag kommt.

III. LEISTUNGSUMFANG

1. Verträge beinhalten grundsätzlich nicht unsere Verpflichtung, den Kunden zu beraten, einzuarbeiten oder dafür Material zur Verfügung zu stellen. Sofern die Erstellung eines Pflichtenheftes oder eine Einweisung nicht ausdrücklich in dem Vertrag vereinbart wird, sind wir hierzu nicht verpflichtet. Der Kunde trägt das Risiko, dass die in Auftrag gegebenen Lieferungen und Leistungen seinen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen.
2. Wir übernehmen keine Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit unserer Leistungen, insbesondere nicht in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht.
3. Soweit nicht anders vereinbart, werden Arbeitsunterlagen und -ergebnisse, elektronische Daten und Aufzeichnungen von uns nicht gespeichert und archiviert, nachdem dem Kunden die vereinbarte Leistung vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wurde.

IV. FREIGABE VON KONZEPTEN UND ENTWÜRFEN

Sofern wir nach Auftragserteilung eine Konzeption oder einen Entwurf erstellen, erhält der Kunde eine Prüffrist von einer Woche, um festzustellen, ob seine Wünsche, Bedürfnisse und Vorgaben in dem Konzept oder Entwurf abgebildet sind. Der Kunde erklärt uns gegenüber innerhalb der Prüffrist schriftlich die Freigabe. Mit der Freigabe wird das Konzept oder der Entwurf für die weitere Erstellungsleistung verbindliche Grundlage.

V. ÄNDERUNGEN VON LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

1. Beide Vertragspartner können jederzeit schriftlich Änderungen der vereinbarten Leistungen, Methoden und Termine vorschlagen.
2. Im Falle eines Änderungsvorschlages durch den Kunden werden wir innerhalb von zehn Werktagen mitteilen, ob die Änderung möglich ist und welche Auswirkungen sie auf den Vertrag hat, insbesondere unter Berücksichtigung der Höhe der Vergütung. Der Kunde hat dann binnen fünf Werktagen schriftlich mitzuteilen, ob er seinen Änderungsvorschlag zu diesen Bedingungen aufrechterhalten will oder ob er den Vertrag zu den alten Bedingungen fortführen will.
3. Solange kein Einvernehmen über die Änderungen besteht, werden die Arbeiten nach dem bestehenden Vertrag fortgesetzt. Der Kunde kann dann verlangen, dass die Arbeiten ganz oder teilweise unterbrochen oder endgültig abgebrochen werden. Er stellt uns wirtschaftlich gleich wie bei Durchführung des Vertrages.

VI. PREISE

Alle Entgelte richten sich mangels anderer schriftlicher Vereinbarung nach unserer jeweils gültigen Preis- und Konditionenliste oder unseren betrieblichen Entgeltsätzen zzgl. Versandkosten sowie der jeweils am Auslieferungstag gültigen Umsatzsteuer. Sie sind freibleibend und werden den Marktgegebenheiten laufend angepasst. Zeitentgelte sind auch für Reisezeiten zu zahlen. Reisekosten, Spesen, Nebenkosten etc. sind zusätzlich nach unseren betriebsüblichen Sätzen zu vergüten. Soweit wir Verträge zwischen dem Kunden und Dritten über Leistungen, wie z.B. Druck, Erstellung von Texten oder Fotos, vermitteln, hat der Kunde an uns ein Entgelt i.H.v. 15% vom Nettorechnungsbetrag der vermittelten Leistung zu zahlen, wenn der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Dritten zustande kommt.

VII Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand unserer vertraglichen Beziehungen mit Vollkaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist der Sitz unseres Unternehmens in Bünde.